Für Fehler in der betrieblichen Altersversorgung haftet grundsätzlich der Arbeitgeber.

Unklare Zusagen, fehlerhafte Dokumentation oder nicht eingehaltene rechtliche Vorgaben können zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Deshalb ist eine saubere Struktur und regelmäßige Prüfung besonders wichtig.