Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig oder teilweise.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV erfolgt die Finanzierung in der Regel über Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt der Mitarbeitenden. Beide Varianten unterliegen unterschiedlichen arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.