Für Fehler in der bAV haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Unklare Zusagen, fehlerhafte Dokumentation oder widersprüchliche Regelungen können zu Haftungsrisiken führen, weshalb eine saubere arbeitsrechtliche Struktur besonders wichtig ist.
Für Fehler in der bAV haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Unklare Zusagen, fehlerhafte Dokumentation oder widersprüchliche Regelungen können zu Haftungsrisiken führen, weshalb eine saubere arbeitsrechtliche Struktur besonders wichtig ist.