Betriebs­­renten­­stärkungs­­gesetz …
Heraus­­forderungen und Chancen

Hier erhalten Sie Infor­ma­tionen, die für Sie als Arbeit­geber wichtig sind.

Das Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz (BRSG

Hinter­grund

Das Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz (BRSG) ist seit dem 01.01.2018 in Kraft und refor­miert die betrieb­liche Alters­vor­sorge (bAV). Ziel ist die Verbes­se­rung der bAV aufgrund der bisher verhält­nis­mäßig geringen Durchdringung.

Wie ist Ihr Unter­nehmen bisher in Sachen bAV aufgestellt?

Pflicht­zu­schuss

Als Arbeit­geber sind Sie seit dem 01.01.2018 verpflichtet, bei Neuab­schlüssen in der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge einen Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur bAV zu bezahlen.

Was aber ist mit bereits bestehenden Zuschüssen, die Sie den Arbeit­neh­mern zukommen lassen?

Pflicht­zu­schuss für bestehende Versorgungen

Für vor dem 01.01.2019 abge­schlos­sene Entgelt­um­wand­lungs­ver­ein­ba­rungen ist erst ab 2022 der entspre­chende Zuschuss zu zahlen.

Wie aber wirkt sich das auf die Zufrie­den­heit in der Beleg­schaft aus?

 

Unsere Dienst­leis­tung

Wir helfen Ihnen dabei

  • die gesetz­li­chen Anfor­de­rungen zu erfüllen;
  • die betrieb­liche Alters­vor­sorge zur Mitar­bei­ter­mo­ti­va­tion zu nutzen;
  • bestehende Zuschüsse einzu­flechten, damit Sie nicht doppelt zahlen;
  • sich als Arbeit­geber im Kampf um Fach­per­sonal besser zu positionieren;
  • die Verwal­tung zu entlasten und die bAV einfach und digital zu gestalten.

Lassen Sie sich helfen

Als Experten für betrieb­li­ches Versor­gungs-Manage­ment helfen wir Ihnen, das Betriebs­ren­ten­ge­setz geset­zes­kon­form umzu­setzen und davon zu profitieren.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Ihr betrieb­li­ches Vorsor­ge­ma­nage­ment in guten Händen

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