Betriebsrentenstärkungsgesetz …
Herausforderungen und Chancen
Hier erhalten Sie Informationen, die für Sie als Arbeitgeber wichtig sind.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Hintergrund
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 01.01.2018 in Kraft und reformiert die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Ziel ist die Verbesserung der bAV aufgrund der bisher verhältnismäßig geringen Durchdringung.
Wie ist Ihr Unternehmen bisher in Sachen bAV aufgestellt?
Pflichtzuschuss
Als Arbeitgeber sind Sie seit dem 01.01.2018 verpflichtet, bei Neuabschlüssen in der betrieblichen Altersvorsorge einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV zu bezahlen.
Was aber ist mit bereits bestehenden Zuschüssen, die Sie den Arbeitnehmern zukommen lassen?
Pflichtzuschuss für bestehende Versorgungen
Für vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist erst ab 2022 der entsprechende Zuschuss zu zahlen.
Wie aber wirkt sich das auf die Zufriedenheit in der Belegschaft aus?
Unsere Dienstleistung
Wir helfen Ihnen dabei
- die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen;
- die betriebliche Altersvorsorge zur Mitarbeitermotivation zu nutzen;
- bestehende Zuschüsse einzuflechten, damit Sie nicht doppelt zahlen;
- sich als Arbeitgeber im Kampf um Fachpersonal besser zu positionieren;
- die Verwaltung zu entlasten und die bAV einfach und digital zu gestalten.
Lassen Sie sich helfen
Als Experten für betriebliches Versorgungs-Management helfen wir Ihnen, das Betriebsrentengesetz gesetzeskonform umzusetzen und davon zu profitieren.
Lassen Sie uns zusammenarbeiten
Ihr betriebliches Vorsorgemanagement in guten Händen